Das Holunder-Knabenkraut ist eine in Europa überaus selten vorkommende Orchidee. Es duftet ein wenig wie die Blüten des Holunderstrauchs, weshalb die Blume ihren Namen erhalten hat. Wer Glück hat, kann diese sensationelle Schönheit in der freien Natur finden. In diesem Porträt erfahren Sie mehr über diese einzigartige Pflanze.
Erkennungsmerkmale vom Holunder-Knabenkraut
- Die Wuchshöhe beträgt 10 bis 30 Zentimeter
- Erscheinungsbild: krautig
- Viele bis zu 15 Zentimeter hohe Ährenblüten in Gelb und Rot
- Orchideenblüten mit seitlich zurückgeschlagenen Sepalen
- An den Lippen befinden sich Schleifzeichnungen oder rote Punkte
- Laubblätter sind satt Grün und spitz zulaufend
- Blütezeit verläuft von Mai bis Juni
Die Blüten vom Holunder-Knabenkraut erscheinen entweder in gelber oder roter Farbe. Aus diesem Grund werden sie im Volksmund auch Adam und Eva genannt. Die prächtigen Blüten locken vor allem Hummeln zur Bestäubung an. Allerdings befindet sich in den Blüten der Orchidee kein Nektar.
Verbreitungsgebiete der Prachtblume
Während der namensgebende Strauch Schwarzer Holunder hierzulande fast überall zu finden ist, sind die Gebiete, in denen Sie Holunder-Knabenkraut finden können eher sehr begrenzt. Denn Die Orchidee hat sehr spezielle Anforderungen an den Standort. Die Pflanze wächst beispielsweise nicht auf nährstoffreichen und kalkhaltigen Böden. Das Holunder-Knabenkraut bevorzugt stattdessen wenig humose und magere Wiesen in höherer Lage. Am liebsten mag die Orchidee Böden aus Urgestein.
Aus diesem Grund müssen Sie, um das Holunder-Knabenkraut unterwegs anzutreffen, schon einen Berg hinaufklettern. Denn die Pflanze wächst sehr gerne im Gebirge auf bis zu 2.000 Höhenmeter.
Das gefährdete Holunder-Knabenkraut
Früher konnte man die Orchidee noch öfters antreffen. Durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung von Landflächen wurde die zauberhafte Blume leider massiv zurückgedrängt, sodass sie nur noch vereinzelt zu finden ist. Aus diesem Grund wurde die Pflanze im Jahr 2010 auf die Rote Liste gefährdeter Arten gesetzt. Sie dürfen sie also nicht pflücken oder ausgraben.