Der Rohrkolben steht nicht generell unter Naturschutz

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Rohrkolben stehen generell nicht unter Schutz.

Der Rohrkolben oder auch Lampenputzer, steht entgegen einer weit verbreiteten Ansicht nicht generell unter Naturschutz. Es ist durchaus möglich, einige wilde Rohrkolben zu Dekorationszwecken für den privaten Gebrauch abzuschneiden. Hiervon gibt es jedoch auch einige Ausnahmen.

Kein genereller Naturschutz

Die Ansicht, Rohrkolben stünden generell unter Naturschutz, ist zwar weit verbreitet. Jedoch entspricht sie nicht ganz der Wahrheit. Rohrkolben im Generellen stehen nicht unter besonderem Naturschutz. Dies gilt insbesondere für die in vielen Regionen gängigen Arten wie

  • den Breitblättrigen Rohrkolben
  • und den Schmalblättrigen Rohrkolben.

Einige Ausnahmen mit besonderem Schutz

Jedoch gelten für einige Ausnahmen auch besondere Regelungen. Vorsicht sollte insbesondere geboten sein bei

  • regionalen Einschränkungen
  • sowie in besonderen Schutzgebieten.

Spezielle regionale Einschränkungen

Einige Rohrkolben-Unterarten können durchaus einem weiterreichenden Schutz unterworfen sein. Dies gilt auch für regional eingegrenzte Verbreitungen einiger Arten.

Besondere Schutzgebiete

Besondere Vorsicht ist auch in speziellen Schutzgebieten geboten. Rohrkolben wachsen aufgrund der bevorzugten feuchten Bodenverhältnisse überwiegend an Seeufern und Biotopen. Befinden sich diese wiederum in Naturschutzgebieten oder besonderen Vogelschutzzonen, kann auch der Rohrkolben einem gewissen Schutz unterliegen. Insbesondere zu Brut- und Nistzeiten dient der Rohrkolben verschiedenen Vögeln als natürliche Niederlassung.

Rohrkolben zu Dekorationszwecken schneiden

Da sich der Rohrkolben besonders schnell selbst verbreitet und seinen Bestand eigenmächtig aufrechterhält, können einzelne Rohrkolben auch zu Dekorationszwecken abgeschnitten und mit nach Hause genommen werden. Mit den Exemplaren in Ihrem eigenen Garten können Sie sowieso nach Belieben verfahren. Vor der Mitnahme fremder Rohrkolben sollten Sie jedoch die Erlaubnis des Grundstückseigentümers einholen.

Rodungen aus Naturschutz-Gründen

In einigen Fällen kann auch eine Rodung des Rohrkolbens aus Gründen des Naturschutzes angebracht sein. Da sich der Rohrkolben durch Selbstaussaat sowie durch Bildung von Wurzelrhizomen besonders schnell selbständig vermehrt, kann er sich zu einer besonderen Plage im heimischen Garten entwickeln. Sollte der Rohrkolben im Gartenteich Probleme bereiten, sollten Sie diesen weitgehend entfernen.

Breitet er sich dermaßen stark aus, dass andere Pflanzen verdrängt oder beschädigt werden, die Verlandung des Wassers besonders gefördert wird oder die Uferzonen besonders stark beschattet werden, so muss der Bestand verringert oder vollständig entfernt werden. Hierzu sollten alle unterirdischen Rhizome ausgegraben werden. Bei Bedarf können Sie diese auch an einen anderen Standort umpflanzen.