Wenn Maiglöckchen ihren Weg in den Garten auf natürliche Weise gefunden haben, ist es oft schwer, sie wieder loszuwerden. Sie vermehren sich einfach zu rasch. Insofern verwundert es auf den ersten Blick, dass diese Pflanze unter Naturschutz steht.
Im Garten besteht kein Schutz
Wenn Sie Maiglöckchen in Ihrem Garten gepflanzt haben oder diese bis dorthin vorgedrungen sind, steht es Ihnen frei, diese als Schnittblumen zu verwenden oder auch wieder aus Ihrem Außenbereich zu entfernen. Anders sieht es dagegen in der freien Natur aus. Hier zählt das Maiglöckchen genau wie das Schneeglöckchen als Frühblüher zu den geschützten Arten.
Geldbußen sind möglich
Der Schutz von Pflanzen und Tieren erfolgt in Deutschland wie auch nach europäischem Recht in gestaffelter Form. So zählt das Maiglöckchen zu den geschützten Arten, gilt aber nicht als gefährdete Art. Entsprechend steht es nicht auf der Roten Liste. Gleichwohl reicht der gesetzliche Schutz so weit, dass ein Ausgraben der Rhizome wie auch das Pflücken von Blumen im Wald jeweils untersagt ist. Theoretisch stehen dabei Geldbußen von bis zu 50.000 Euro im Raum. Dieses Ende des Rahmens ist jedoch nicht für Arten wie das Maiglöckchen vorgesehen. Außerdem handelt es sich beim Pflücken nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit wie Falschparken. Entsprechend kann ein Bußgeld verhängt werden, muss aber nicht.
Lieber Samen kaufen
Statt Maiglöckchen aus dem Wald zu holen ist es sinnvoller, sich Samen im Fachhandel zu besorgen. Wobei sich grundsätzlich die Frage stellt, ob das Maiglöckchen für Gärten wirklich gut geeignet ist, da es sich bei diesem um eine Giftpflanze handelt. Gerade wenn Sie Kinder oder Haustiere haben, sollten Sie auf andere Arten heimischer Frühblüher ausweichen.
In Sachen Naturschutz lässt sich daher zum Maiglöckchen festhalten:
- Es gehört zu den geschützten Arten.
- Es befindet sich nicht auf der Roten Liste.
- Selbst gepflanzte Exemplare im eigenen Garten unterliegen keinem gesetzlichen Schutz.