Astern sind das ganze Jahr über im Garten gern gesehene, reich blühende Gäste. Im Herbst hat die Pflanze mit unzähligen Sorten den Höhepunkt ihrer Blütezeit. Auch Chrysanthemen zählen zu den Astern, allerdings sind diese giftig für Kinder und Haustiere. Es stellt sich die Frage, ob auch die Gartenastern ein Gift enthalten.
Astern sind ungiftig
Die dekorative Blume verschönert den Garten mit verschiedenen Sorten und Farben von Mai bis November. Zu den bekanntesten Asternarten gehören
- die Rauhblattaster
- die Kissenaster
- die Berg-Aster
- die Glattblattaster
All diese Arten sind mit ihren vielen speziellen Sorten für den Menschen ungiftig. Auch Haustiere können sich nicht vergiften, wenn sie an Blättern oder Blüten naschen. Astern sind jedoch nicht nur beliebte Schmuckstauden, sie sind sogar essbar.
- Speisedekoration Aster
Alle Asternsorten sind ungiftig, Blätter und Blüten können sogar in der Küche als essbare Deko auf Speisen verwendet werden.
Besonders die intensiv gefärbten Blüten sind äußerst aromatisch. Wer seine Kreativität bei der Speisezubereitung zeigen möchte, verwendet Asternblüten als besonderen Hingucker, beispielsweise im Salat. Sollen Blüten oder Blätter der Aster gegessen werden, muss sichergestellt sein, dass die Pflanzen selbst gezogen wurden oder aus biologischem Anbau stammen. Pflanzen aus dem Gartenfachmarkt, die noch nicht lange im Garten stehen, sollten nicht verzehrt werden. Es muss immer damit gerechnet werden, dass sie mit mit Pestiziden oder Fungiziden behandelt wurden.
Die giftige Chrysantheme
Neben den ungiftigen Astern blühen im Herbst auch dekorative Chrysanthemenbüsche im Garten. Diese Pflanze zählt zu den Astern. Manche ihrer Sorten sind im Gegensatz zur ungefährlichen Sternblume äußerst giftig. Besonders die Tanacetum-Arten zeichnen sich durch die hohe Giftigkeit aus. Ihr Gift, das Pyrethrum, ist in vielen Insektiziden zu finden. Kinder und vor allem Haustiere, wie Hunde, Katzen, Nager und Weidetiere, sollten nicht mit der Pflanze in Berührung kommen, schon gar nicht davon fressen. Bei einem Verzehr können starke Vergiftungserscheinungen wie Schleimhautreizungen, Benommenheit bis hin zu Leberversagen und Erblindung auftreten.