Wann fällt man eine Pappel?

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Eine Pappel darf nicht ohne Grund gefällt werden.

Pappeln erreichen ein hohes Lebensalter, trotzdem müssen sie irgendwann gefällt werden. Meist sind Krankheiten die Ursache, aber es kann von Bäumen auch eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, die eine Fällung erforderlich macht.

Gründe für eine Baumfällung

Mögliche Gründe eine Pappel zu fällen sind:

  • Krankheitsbefall
  • Umsturzgefahr
  • Umgestaltung eines Grundstücks
  • Schäden durch Wurzelausläufer

Krankheiten

Pappeln werden gerne von Pilzkrankheiten befallen. Junge Bäume können eventuell noch durch gezielte Schnittmaßnahmen gerettet werden, bei alten Exemplaren ist schon allein aufgrund der Höhe ein Schnitt meist nicht möglich. Wenn immer mehr Triebe absterben, wird der Baum zur Gefahr und muss gefällt werden.

Umsturzgefahr

Alte Pappeln drohen häufig bei Stürmen umzustürzen. Sie sind Flachwurzler und können sich oft nicht mehr im Boden fest halten. Bevor ein Umstürzen großen Schaden anrichtet, ist es besser, den Baum zu fällen. Vor einer solch drastischen Maßnahme sollte ein Baumkontrolleur befragt werden, denn trotz eines hohen Alters kann immer noch eine gute Standfestigkeit vorliegen.

Grundstücksumstrukturierung

Soll ein Grundstück umgestaltet werden oder ist ein Neubau geplant, ist es meist nicht zu vermeiden, dass ein Baum gefällt werden muss. Unter Umständen ist dafür eine Genehmigung bei der Kommune einzuholen. Werden Pappeln gefällt, bleiben häufig ihre Stümpfe stehen, die dann viele Schösslinge entwickeln. Daher ist es ratsam, auch den Wurzelstock des Baumes auszugraben.

Schösslinge

Schösslinge bzw. Wurzelausläufer entwickeln sich rund um die Pappel und müssen ständig entfernt werden. Wer diese lästige Arbeit vermeiden möchte, ist gezwungen, die Pappel samt Wurzelstock zu entfernen. Bleibt ein Baumstumpf stehen, kurbelt dies die vegetative Vermehrung an. Es wachsen Massen von Wurzelausläufern heran.

Wann darf man Bäume fällen?

Das Bundesnaturschutzgesetzt und die Baumschutzsatzung bewahrt den Baumbestand vor willkürlichen Fällungen. Von März bis September sind diese aufgrund der Vogelbrutzeit gänzlich verboten. Ab Oktober kann gefällt werden, aber auch nicht grundlos. Die Fällungen müssen begründet werden, eventuell ist sogar ein Antrag bei der Gemeinde erforderlich. Diese kann zu Ersatzpflanzungen verpflichten.

Bäume, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, müssen in jedem Fall gefällt werden, da der Besitzer im Schadensfall haftbar gemacht werden kann. Für Besitzer von Bäumen an möglichen Gefahrenstellen ist es daher am besten, regelmäßig eine Baumkontrolle durchführen zu lassen.