Grundsätzlich ist es kein Problem, Funkien im Beet einzupflanzen. Als winterharte Pflanze übersteht die Hosta den Winter auch in Mitteleuropa problemlos im Freien. Allerdings breitet sich diese Staude auch gerne schnell im Garten aus. Hier bildet eine Kübel eine klare Begrenzung, wenn diese gewünscht ist.
Eine Frage des Standorts
Häufig werden Kübelpflanzen so aufgestellt, dass Sie den Balkon oder die Terrasse schmücken. Bei der Funkie ist dies nur empfehlenswert, wenn die entsprechenden Außenbereiche ausreichend Schatten bieten. Auf einer sonnig gelegenen Südterrasse werden die Blätter der Funkie schnell bleich. Eine Ausnahme bilden hier Sorten mit rein grünen Blättern, die auch etwas mehr Sonne vertragen.
Unterschiedliche Wuchshöhen
Weiterhin sollten Sie bei der Auswahl der Art darauf achten, dass es sich um eine kleinwüchsige Sorte handelt. Anderenfalls wird der Kübel für die Hosta meist schnell zu eng. Alternativ können Sie aber auch einfach ein größeres Pflanzgefäß verwenden. In diesem Fall sollten Sie sicherstellen, dass die Pflanze auch bei höherem Wuchs immer noch ausreichend Schatten erhält.
Gießen ist wichtiger als düngen
Zwar benötigt die Funkie ein hohes Maß an Nährstoffen, ist aber noch sehr viel mehr auf eine ausreichende Menge Feuchtigkeit im Boden angewiesen. Achten Sie darauf, für den Kübel ein gut durchlässiges Substrat zu verwenden, da die Hosta zwar viel Feuchtigkeit braucht, andererseits aber Staunässe nicht wirklich gut verträgt. Düngen Sie die Hosta außerdem zwischen April und September alle zwei bis vier Wochen mit einem Langzeitdünger.
Winterfest machen
Als winterharte Pflanze übersteht die Funkie den Winter auch im Kübel in der Regel gut im Freien. Um ihre Robustheit nicht zu sehr zu strapazieren, sollten Sie vor Anbruch der kalten Jahreszeit folgende Vorkehrungen treffen:
- Entfernen Sie im Oktober alle Blätter von Pflanze.
- Umwickeln Sie das Pflanzgefäß mit Jute oder Gartenvlies.
- Stellen Sie den Kübel anschließend nah an die Hauswand.
- Topfen Sie die Pflanze alle zwei Jahre im Frühjahr um und nehmen Sie alle vier Jahre eine Teilung vor.