Die Kupfer-Felsenbirne zur richtigen Zeit schneiden

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Die Kupfer-Felsenbirne muss vor dem 1. März geschnitten werden

Wenn es um das Ansetzen von Schnittwerkzeugen geht, reagieren einige Pflanzen empfindlicher als andere. Auch bei der Kupfer-Felsenbirne ist beim Umgang mit Schere und Messer Vorsicht angesagt.

Nicht zu stark zurückschneiden

Bei einem Schnitt der Kupfer-Felsenbirne ist es wichtig, dass Sie behutsam vorgehen. Schneiden Sie den den Strauch oder Baum zu stark zurück, ist auch das alte Holz mit betroffen. Dieses regeneriert bei der Kupfer-Felsenbirne nur schlecht. Entsprechend bleiben bei einem radikalen Rückschnitt so gut wie immer Lücken. Beschränken Sie sich daher beim Schneiden auf das Entfernen von Zweigen und Ästen.

Verschiedene Gründe führen zu verschiedenen Terminen

Was den besten Zeitpunkt für den Schnitt betrifft, kommt es darauf an, zu welchem Zweck Sie diesen vornehmen. Folgende Zeitpunkte sollten Sie für die verschiedenen möglichen Schnitte ins Auge fassen:

  • Ein Auslichtungsschnitt für viele Blüten und Früchte am Strauch sollte Ende Februar bis Anfang März vorgenommen werden.
  • Der Erziehungsschnitt beim Baum macht ebenfalls zwischen Februar und März am meisten Sinn.
  • Sollte es um einen Verjüngungsschnitt gehen, sollten Sie Messer bzw. Schere im Spätwinter ansetzen.

So gehen Sie beim Auslichten vor

Das Auslichten des Strauchs sollten Sie bei der Kupfer-Felsenbirne jährlich vornehmen. Suchen Sie sich hierfür einen hellen, frostfreien Tag aus Ende Februar aus. Entfernen Sie zunächst mit einer Säge oder großen Astschere mindestens zwei der ältesten Bodentriebe. Schneiden Sie diese am Ansatz ab. Lassen Sie dafür die gleiche Anzahl unverzweigter, neuer Bodentriebe stehen. Entfernen Sie die übrigen vorjährigen Austriebe direkt am Wurzelstock. Anschließend können Sie den Korinthenbaum durch Entfernung einzelner Äste und Zweige in die von Ihnen gewünschte Form bringen.

Vermeiden Sie ein Bußgeld

Sofern Sie mehr als einzelne Zweige an der Kupfer-Felsenbirne entfernen möchten ist wichtig, dass Sie in jedem Fall Ende Februar aktiv werden. Ab dem 1. März ist Ihnen ein stärkerer Rückschnitt aus naturschutzrechtlichen Gründen untersagt, da Vögeln in Ihrem Strauch oder Baum nisten könnten. Bei Zuwiderhandlungen kann es zu empfindlichen Bußgeldern kommen.