Wann ein Schneiden des Walnussbaumes verboten ist

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Walnussbaum von März bis September nicht schneiden.

Ein Walnussbaum benötigt generell keinen regelmäßigen Rückschnitt, in einigen Fällen kann dieser jedoch sinnvoll und notwendig erscheinen. Verboten ist ein Rückschnitt generell nicht, hierbei sollten jedoch einige Regelungen beachtet werden.

Ein Rückschnitt ist generell nicht verboten

Ein Rückschnitt des Walnussbaumes ist grundsätzlich zwar nicht notwendig, aber auch nicht verboten. Sofern Sie beim Schneiden auf einige Besonderheiten Acht geben, steht einem regelmäßigen Rückschnitt Ihres Walnussbaumes nichts im Wege.

Fehler beim Schneiden des Walnussbaumes vermeiden

Obwohl diverse Schneidemaßnahmen und Rückschnitte grundsätzlich nicht verboten sind, sollten Sie auf einige Besonderheiten achten.

  • Radikalschnitte sind möglichst zu vermeiden.
  • Vermeiden Sie zudem Schnitte im Sommer oder Winter.

Radikalschnitte vermeiden

Ebenfalls grundsätzlich nicht verboten, aber von vielen Gärtnern abgelehnt, ist ein radikaler Rückschnitt des Walnussbaumes. Aufgrund der besonderen Empfindlichkeit des Walnussbaumes gegenüber Schnitten und Wunden geht ein radikaler Rückschnitt meist mit einer verkürzten Lebensdauer des Walnussbaumes einher. Radikalschnitte sollten daher nur in bestimmten Ausnahmefällen durchgeführt werden.

Schnitte im Sommer und Winter vermeiden

Vermeiden Sie zudem Rückschnitte sowohl im Sommer, als auch im Winter. In den warmen Sommermonaten verfügt der Walnussbaum über einen besonders hohen Blutfluss, welcher generell möglichst vermieden werden sollte. Achten Sie außerdem darauf, den Baum noch vor Eintritt des ersten Frostes zu schneiden, da dieser zu einer Behinderung der Wundheilung oder gar zum Eintritt von Krankheitserregern oder Pilzen führen kann.

Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes

Bei Rückschnitten jeglicher Art sollten Sie stets auf die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes achten. Dieses verbietet einen radikaleren Rückschnitt aller Hecken und Bäume im Zeitraum vom 01. März bis 30. September. Der Grund hierfür sind die Brut- und Nistzeiten vieler Vögel und anderer Wildtiere, welche Hecken und Bäume als Nistplätze nutzen. Verstöße hiergegen sind mit teils erheblichen Geldstrafen bedroht.

Zwar sind kleinere Rückschnitte einzelner überstehender Triebe grundsätzlich das gesamte Jahr hindurch möglich. Achten Sie jedoch auch hierbei immer darauf, nistende und brütende Vögel und andere Tiere nicht zu stören oder zu verscheuchen. Das Wohl der Tiere sollte hier stets im Vordergrund stehen, insofern der Walnussbaum diesen nicht nur einen besonderen Schutz beim Nisten und Brüten bietet, sondern im Herbst auch eine beliebte Nahrungsquelle darstellt.